Finanzielles


Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird vom Landratsamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe gefördert – und zwar einkommensunabhängig.

Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren werden bis zu 35 Stunden pro Woche Betreuung ohne Begründung genehmigt.
Wenn mehr als 35 Stunden benötigt werden – oder das Kind
unter 1 Jahr alt ist – braucht es dafür einen Nachweis vom Arbeitgeber (z.B. über Arbeitszeiten).

Der aktuelle Stundensatz in der Kindertagespflege liegt bei 7,50 pro Kind und Betreuungsstunde.

Sobald der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt wurde („Antrag auf anteilige Kostenübernahme“), wird Ihr Eigenanteil individuell berechnet – abhängig davon, wie viele Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben.



Gerne helfe ich Ihnen bei der Antragstellung.

 

Nach Bewilligung zahlen Sie pro Betreuungsstunde (Stand:01/2024)

  •             bei 1 Kind                       2,67€
  •           bei 2 Kindern                 2,08€
  •             bei 3 Kindern                 1,40€
  •             bei 4 & mehr Kindern     0,47€


Beispielrechnung:

Familie mit einem Kind im Haushalt buchen für Ihr Kind 25 Stunden/Woche Betreuung:

25 Wochenstunden x 2,67 € (an das Jugendamt) x 4,3 Wochen = 287,00 Euro.

Beträge werden gerundet.

Hinzu kommen noch Windeln, falls nötig Spezialnahrung. 

Die Angaben sind ohne Gewähr und dienen zur Orientierung.


In einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag werden alle Absprachen schriftlich festgehalten.