Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamtes gefördert. Dieser Zuschuss ist einkommensunabhängig.
Für Kinder von 1-3 Jahren
werden bis zu 35 Std/Monat ohne Begründung genehmigt. Wer mehr als 35 Std
benötigt, muss einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.
Für Kinder unter 1 Jahr muss
ebenfalls ein entsprechender Nachweis gebracht werden.
Die Betreuungskosten in der
Kindertagespflege belaufen sich aktuell auf
7,50€ pro Kind und Betreuungsstunde.
Nach Antragstellung bei der
wirtschaftlichen Jugendhilfe („Antrag auf anteilige Kostenübernahme“), richtet
sich der Kostenbeitrag nach Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die in Ihren
Haushalt leben.
Gerne helfe ich Ihnen bei der
Antragstellung.
Nach Bewilligung zahlen Sie pro Betreuungsstunde
(Stand:01/2024)
Beispielrechnung:
Familie mit einem Kind im
Haushalt buchen für Ihr Kind 25 Stunden/Woche Betreuung:
25 Wochenstunden x 2,67 € (an
das Jugendamt) x 4,3 Wochen = 287,00 Euro.
Beträge werden gerundet.
Zuzüglich monatliches
Essensgeld, dass sich nach den Betreuungsstunden Ihres Kindes richtet.
Hinzu kommen noch Windeln, falls nötig Spezialnahrung.
Die Angaben sind ohne Gewähr
und dienen zur Orientierung.
In
einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag werden alle Absprachen schriftlich festgehalten.