Finanzielles


Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird vom Landratsamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe gefördert – und zwar einkommensunabhängig.

Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren werden bis zu 35 Stunden pro Woche Betreuung ohne Nachweis genehmigt.
Wenn mehr als 35 Stunden benötigt werden – oder das Kind unter 1 Jahr alt ist – braucht es dafür einen Nachweis vom Arbeitgeber (z.
 B. über Arbeitszeiten).

Der Stundensatz in der Kindertagespflege liegt bei 8,20 € pro Kind und Betreuungsstunde.

Sobald der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt wurde („Antrag auf anteilige Kostenübernahme“), wird Ihr Eigenanteil individuell berechnet – abhängig davon, wie viele Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Antragstellung.

Nach Bewilligung zahlen Sie pro Betreuungsstunde (ab 01.01.2026)


·                    bei 1 Kind                       3,09€            

·                    bei 2 Kindern                 2,39€

·                    bei 3 Kindern                 1,63€

·                    bei 4 & mehr Kindern     0,54€


Beispielrechnung:

Familie mit einem Kind im Haushalt buchen für Ihr Kind 25 Stunden/Woche Betreuung:

25 Wochenstunden x 3,09 € (an das Jugendamt) x 4,3 Wochen = 332,00 Euro.

Beträge werden gerundet.

Hinzu kommen noch Windeln, falls nötig Spezialnahrung. 

Die Angaben sind ohne Gewähr und dienen zur Orientierung.


In einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag werden alle Absprachen schriftlich festgehalten.