Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird vom Landratsamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe gefördert – und zwar einkommensunabhängig.
Für Kinder
zwischen 1 und 3 Jahren werden bis zu 35 Stunden pro Woche
Betreuung ohne Nachweis genehmigt.
Wenn mehr als 35 Stunden benötigt werden – oder das Kind unter 1 Jahr alt
ist – braucht es dafür einen Nachweis vom Arbeitgeber (z. B. über Arbeitszeiten).
Der Stundensatz in der Kindertagespflege liegt bei 8,20 € pro Kind und Betreuungsstunde.
Sobald der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt wurde („Antrag auf anteilige Kostenübernahme“), wird Ihr Eigenanteil individuell berechnet – abhängig davon, wie viele Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Antragstellung.
Nach Bewilligung zahlen Sie pro Betreuungsstunde (ab 01.01.2026)
· bei 1 Kind 3,09€
· bei 2 Kindern 2,39€
· bei 3 Kindern 1,63€
· bei 4 & mehr Kindern 0,54€
Beispielrechnung:
Familie mit einem Kind im
Haushalt buchen für Ihr Kind 25 Stunden/Woche Betreuung:
25 Wochenstunden x 3,09 € (an
das Jugendamt) x 4,3 Wochen = 332,00 Euro.
Beträge werden gerundet.
Hinzu kommen noch Windeln, falls nötig Spezialnahrung.
Die Angaben sind ohne Gewähr
und dienen zur Orientierung.
In
einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag werden alle Absprachen schriftlich festgehalten.